Musik auf Vereinsfesten – und das ohne Extra-Kosten? Thüringen übernimmt für viele Organisationen die Gema-Gebühren – und lässt sich das etwas kosten. Doch es gibt Regeln.
Weniger Bürokratie und finanzielle Entlastung: Thüringen unterstützt Vereine weiterhin bei Gema-Gebühren für veranstaltungsbezogene Musiknutzung. Im laufenden Jahr stünden rund 300.000 Euro zur Verfügung, teilte die Thüringer Staatskanzlei mit. Grundlage ist ein bereits im Mai 2025 neu aufgelegter Pauschalvertrag des Freistaats mit der Gema.
« Der laufende Pauschalvertrag des Landes mit der Gema sorgt dafür, dass Vereine ihre Veranstaltungen einfacher und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen organisieren können. Wer sich für andere einsetzt, soll seine Zeit nicht mit Formularen verbringen, sondern mit dem, was unsere Gemeinschaft stark macht », erklärte Thüringens Staatskanzleichef Stefan Gruhner (CDU).
Bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr
Den Angaben nach können gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mit Sitz in Thüringen die Gema-Vergütungen für bis zu vier Veranstaltungen jährlich vom Land übernehmen lassen. Für die Veranstaltungen darf kein Eintritt verlangt werden und deren Veranstaltungsfläche darf 500 Quadratmeter nicht überschreiten. Die Veranstaltungen müssen vor Beginn über ein Gema-Onlineportal angemeldet werden.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) vertritt als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte der Musikschaffenden. Sie ermöglicht den Kauf von Rechten zur Musiknutzung und leitet Lizenzbeiträge dafür an Komponisten, Texter und Musikverleger in Deutschland und Berechtigte im Ausland weiter.
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Publish date : 2026-05-25 10:26:00
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