Ein Recherchekollektiv der Antifa berichtet über einen Unternehmer und ordnet ihn der „extrem rechten Szene“ zu. Fakten, die dagegensprechen, lässt der Bericht gezielt weg. Das ist nicht erlaubt, sagt der Bundesgerichtshof.
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Publish date : 2026-06-09 10:18:00
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