Mit den steigenden Temperaturen wächst auch die Sehnsucht nach Abkühlung. Eine Klimaanlage macht die Temperatur in Wohnung oder Haus erträglicher. Welche Lösung sich für wen eignet.
Die Hitze kehrt zurück. Nach der ersten Welle im Juni ziehen die Sommer-Temperaturen bald wieder deutlich an. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen über den Kauf einer Klimaanlage nachdenken. Hier erfahren Sie, welche Lösung für Sie die richtige ist – und welche Regeln dafür gelten.
Eine Klimaanlage als Mieter?
Sind Sie Mieter, ist die Auswahl bei Klimaanlagen deutlich eingeschränkt: Grundsätzlich erlaubt sind nur Lösungen, die keine bauliche Veränderung erfordern. Sonst muss der Vermieter explizit zustimmen, dass Umbauten wie Wanddurchbrüche oder fest installierte Leitungen vorgenommen werden dürfen.
Mieter haben die Wahl zwischen Split-Anlagen oder Monoblock-Geräten. Erstere bestehen aus einer Außen- und einer Inneneinheit, die über Leitungen miteinander verbunden sind. Weil die Außenanlage installiert und Rohre gelegt werden müssen, erfordern sie in der Regel eine Zustimmung des Eigentümers. Obwohl sie leiser und effizienter sind, kommen sie für Mieter deshalb in der Regel eher nicht infrage.
Monoblock-Geräte lassen sich flexibel aufstellen, leiten die Abwärme durch einen Schlauch nach draußen. Deshalb kann man sie über ein gekipptes Fenster auch ohne bauliche Veränderungen nutzen. Allerdings sind sie deutlich lauter und durch die fehlende Abdichtung wegen des geöffneten Fensters auch weniger effizient.
Das gilt für Eigentümer
Als Eigentümer hat man in der Regel mehr Auswahl – zumindest, wenn Sie ein Haus besitzen. Wohnungseigentümer müssen allerdings ein paar Dinge beachten.
Die beste Lösung ist eine zentrale Klimaanlage. Weil die in Anschaffung und Betrieb deutlich teurer ist, wird sie aber selten eingesetzt. Bestehende Lüftungsanlagen umzurüsten, ist nur in Ausnahmen eine Option – die Rohre sind meist nicht für die benötigten Mengen an bewegter Luft ausgelegt. Eine Klimaanlage wird deshalb im Idealfall schon beim Bau des Hauses mit eingeplant.
Will man nachrüsten, sind deshalb auch für Eigentümer Split- und Monoanlagen meistens die beste Wahl. Während man als Hausbesitzer ohne weiteres eine Split-Einheit im Außenbereich installieren kann, ist das bei Wohnungsbesitzern nicht ganz so einfach: Die Installation von Split-Geräten ist oft zustimmungspflichtig.Â
Ist die Außeneinheit für andere Hausbewohner sichtbar und/oder verursacht ihr Betrieb für die anderen Hausbewohner hörbaren Lärm, müssen die anderen Mitbesitzer des Hauses dem Einbau erst zustimmen. Dem Eigentümer-Portal „Haus und Grund“ zufolge reicht dazu ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentumsgemeinschaft, solange die Belastung im zumutbaren Rahmen bleibt. Belastet der Lärm oder die optische Veränderung einzelne Miteigentümer über ein zumutbares Maß hinaus, kann der Betrieb aber auch durch diese einzelnen Miteigentümer untersagt werden.
Quelle:Haus und Grund
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Publish date : 2026-07-08 16:25:00
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