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„Man darf scharf kritisieren, ohne rechtliche Sanktionen fürchten zu müssen“



Michael Z. hatte in der Pandemie auf der Plattform X gegen Twitter-Parolen wie „Impfen macht frei“ und deren Verfasser polemisiert. Am Mittwoch wurde er in Köln vom Tatvorwurf des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten freigesprochen. Das Gericht verwies auf die Meinungsfreiheit.




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