Dem Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zufolge gibt es keine europarechtliche Regel, die über dem deutschen Paragrafen 18 des Asylgesetzes steht. Menschen aus sicheren Drittstaaten sei die Einreise zu verweigern. Die jetzige Praxis sei nicht zulässig.
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