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Versicherungen: Autounfall im Ausland: Was Sie zur Schadensregulierung wissen müssen


Eine gute Vorbereitung auf einen Autounfall im Ausland ist entscheidend, um richtig zu reagieren. Denn wer nicht ausreichend versichert ist, bleibt selbst auf den Kosten sitzen

Disclaimer Capital

Wer denkt schon an einen Unfall, wenn sie oder er mit dem Auto ins Ausland in den Urlaub fährt. Doch gerade auf Reisen sollten Autofahrer gut vorbereitet sein, denn das kann später viel Stress ersparen. Experten wie der ADAC empfehlen, sich den Europäischen Unfallbericht auszudrucken und mitzuführen. Außerdem wichtig: die internationale Versicherungskarte – ehemals bekannt als „Grüne Karte“. Versicherungen geben diese kostenlos an ihre Kunden aus. Die Karte dient als Nachweis der Haftpflichtversicherung und kann in vielen Ländern hilfreich sein. In einigen Ländern, wie der Türkei oder Nordmazedonien, ist sie sogar Pflicht. Fast überall müssen Autofahrer außerdem auch mindestens ein Warndreieck, Warnwesten und einen Verbandskasten dabeihaben. 

Autounfall: Was tun, wenn es kracht?

Wenn es zu einem Unfall kommt, ist schnelles und korrektes Handeln gefragt. Wer in einen Unfall verwickelt ist, sollte umgehend die Namen, Adressen und Versicherungsdaten aller Beteiligten notieren, sowie deren Kennzeichen. Es ist außerdem hilfreich, den Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner genau auszufüllen. Das erleichtert die Schadensabwicklung. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) empfiehlt außerdem Beweisfotos oder ein Video vom Schaden aufzunehmen. 

Unfallverwickelte sollten grundsätzlich immer die Polizei rufen. Das rät der ADAC vor allem, wenn jemand verletzt ist, bei hohem Sachschaden, Streit mit dem Unfallgegner, fehlendem Versicherungsnachweis oder Fahrerflucht. In den meisten Ländern wie Frankreich, Italien oder Österreich nimmt die Polizei kleinere Blechschäden zwar nicht auf. Wer mit einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt ist, sollte aber immer die Polizei verständigen und die Mietwagenfirma informieren. Ist die Polizei vor Ort, sollte sie auch einen Unfallbericht ausstellen, sowie Verletzungen dokumentieren. Deutsche Atteste werden oft nicht anerkannt, deshalb ist es ratsam, vor Ort zu einem Arzt zu gehen und sich die Verletzung attestieren zu lassen. Auch hier sind Fotos als Beweismittel sinnvoll.

Schadensregulierung – so geht’s 

Der Schaden sollte so schnell wie möglich bei der gegnerischen Versicherung gemeldet werden. In jedem EU-Land gibt es einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten, der die Abwicklung für ausländische Versicherungen in Deutschland übernimmt. Wer dieser Ansprechpartner ist, erfährt man kostenfrei über den Zentralruf der Autoversicherer.

Zur Schadensmeldung benötigt man den Unfallbericht, einen Kostenvoranschlag für die Reparatur, eventuelle Sachverständigengutachten und weitere Belege, wie zum Beispiel eine Rechnung für einen Ersatzwagen. Die gegnerische Versicherung muss innerhalb von drei Monaten den Schaden regulieren oder ein Entschädigungsangebot machen.

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Kommt es zu Problemen bei der Abwicklung, können sich Betroffene an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) wenden. Grundsätzlich gilt bei Unfällen im Ausland das Recht des jeweiligen Landes. Die Regelungen zum Schadensersatz sind auch innerhalb der EU sehr unterschiedlich. Zum Teil erstatten manche Policen im Ausland deutlich weniger Geld als in Deutschland. Sofern es zwischen Unfallgegnern zum Rechtsstreit kommt, werden beispielsweise die Anwaltskosten in Frankreich und Spanien häufig nicht erstattet. In der Türkei zum Beispiel müssen zwar alle Pkw haftpflichtversichert sein, die Deckungssummen sind aber deutlich niedriger als in Deutschland. Nur wenn alle Beteiligten in Deutschland leben und die Fahrzeuge in Deutschland versichert sind, wird der Unfall wie ein innerdeutscher Fall behandelt.

Falls der Unfall selbst verschuldet wurde, sollte die eigene Versicherung informiert werden. Diese klärt dann alles Weitere mit der gegnerischen Versicherung.

Sonderfälle

Sollte der Unfallverursacher nicht versichert sein, gibt es in jedem EU-Staat die Entschädigungsstelle für Verkehrsopfer. Diese nationale Stelle springt ein, wenn eine Schadensregulierung auf normalem Wege nicht möglich ist, in welcher Art und Höhe die Entschädigung ausfällt, richtet sich dabei ebenfalls nach dem Recht des Unfalllandes.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann zusätzlich eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung abschließen. Diese übernimmt den Schaden, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet, und schützt so vor hohen Nebenkosten im Ausland. Diese Leistung ist in manchen Tarifen automatisch enthalten, ansonsten kostet sie circa 10 Euro pro Jahr, zusätzlich zur bestehenden Police. 




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Publish date : 2024-09-16 09:10:00

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