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Thermalbäder: Verband: Thermalbäder brauchen finanzielle Hilfe des Landes


Den sechs kommunalen Thermalbädern in Thüringen steht finanziell das Wasser bis zum Hals. Der Heilbäderverband wendet sich daher an das Land.

Steigenden Energie- und Personalkosten bringen die kommunalen Thermalbäder in den Thüringer Kurorten in finanzielle Nöte. Die Energiekosten seien seit 2019 um 72 Prozent gestiegen, teilte der Thüringer Heilbäderverband mit. Die Personalkosten hätten sich seit 2022 um 23 Prozent erhöht. Obwohl die Eintrittspreise in den vergangenen fünf Jahren um 18 Prozent angehoben worden, sei der Betrieb und die Unterhaltung der Thermalbäder in der Regel nur durch Zuschüsse der Kommunen möglich. Der Verband forderte daher auf seinem Bädertag in Ilmenau eine dauerhafte, finanzielle Förderung des Landes.

Verbandspräsident Matthias Strejc verwies auf die Bedeutung der Thermalbäder in den Kurorten für die Gesundheitsprävention. Sie seien essenzieller Bestandteil für die angebotenen Therapien und Heilmethoden. Das verwendete Thermalwasser sei offiziell als Heilmittel deklariert und werde in den Thüringer Thermalbädern unter anderem bei Gelenktherapien sowie bei Muskel- und Nervenleiden eingesetzt. In den sechs kommunalen Thermalbädern in Bad Frankenhausen, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Bad Lobenstein, Heilbad Heilgenstadt sowie in Bad Tabarz beteiligten sich rund 100.000 Menschen pro Jahr an Präventionskursen.

Notwendig sei eine planbare und verlässliche Finanzierungsbeteiligung des Freistaates für den Betrieb der Bäder – unabhängig vom Sonderlastenausgleich der Kurorte, so der Verband. Zur Modernisierung der Einrichtungen müssten die Förderprogramme so ausgelegt sein, dass die Kommunen die Investitionen finanzieren könnten. Der Thüringer Heilbäderverband erklärte sich bereit, gemeinsam mit den zuständigen Ministerien an einem landesweiten Modernisierungsplan für Thermalbäder mitzuarbeiten. 

Der 1991 gegründete Thüringer Heilbäderverband ist die landesweite Interessenvertretung der 17 per Prädikat ausgewiesenen Heilbäder und Kurorte im Freistaat. Die Orte müssen laut Thüringer Kurortgesetz unter anderem natürliche Heilmittel wie Sole, Heilwasser, Moor oder heilendes Klima aufweisen und anerkannte Heilverfahren wie die Kneipptherapie nachweisen.

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Publish date : 2024-10-21 11:06:03

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