Die Reform der Grundsteuer könnte in Hamburg zu Verwirrungen führen. Der Senat warnt Immobilienbesitzer deshalb davor, ihre erste Rate wie gewohnt zum 15. Februar zu zahlen. Für Betroffene mit Dauerauftrag gebe es „Handlungsbedarf“.
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Die Reform der Grundsteuer könnte in Hamburg zu Verwirrungen führen. Der Senat warnt Immobilienbesitzer deshalb davor, ihre erste Rate wie gewohnt zum 15. Februar zu zahlen. Für Betroffene mit Dauerauftrag gebe es „Handlungsbedarf“.
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