Die Strompreisbremse sollte Verbraucher vor horrenden Energierechnungen schützen. Um das zu bezahlen, schöpfte der Bund sogenannte Zufallsgewinne von Anbietern ab. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis nun gebilligt.
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Die Strompreisbremse sollte Verbraucher vor horrenden Energierechnungen schützen. Um das zu bezahlen, schöpfte der Bund sogenannte Zufallsgewinne von Anbietern ab. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis nun gebilligt.
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