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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: So will man doch nicht leben. Oder?



Helga Gruber hat verfügt, dass man sie sterben lassen soll, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. Ein Krankenhaus setzte sich darüber hinweg und behandelte sie. Der Fall endete vor Gericht. Und Helga Gruber lebt.




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