Amazon hat in seinem kostenpflichtigen Videostreaming-Angebot nachträglich Werbung eingeführt. Verbraucherschützer halten das in dieser Form für unzulässig und wollen Rückerstattungen erzwingen.
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Amazon hat in seinem kostenpflichtigen Videostreaming-Angebot nachträglich Werbung eingeführt. Verbraucherschützer halten das in dieser Form für unzulässig und wollen Rückerstattungen erzwingen.
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