Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter als extremistischen Verdachtsfall beobachten. Die Politik muss jetzt jene in den Fokus nehmen, die bereits unter dem Handeln der Partei leiden.
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Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter als extremistischen Verdachtsfall beobachten. Die Politik muss jetzt jene in den Fokus nehmen, die bereits unter dem Handeln der Partei leiden.
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