Im Bundestagswahlkampf plakatierte die Kleinpartei »Der III. Weg« einen volksverhetzenden Slogan. Die Verurteilung eines Rechtsextremisten deswegen wurde zwischenzeitlich aufgehoben. Nun muss er doch eine Strafe zahlen.
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Im Bundestagswahlkampf plakatierte die Kleinpartei »Der III. Weg« einen volksverhetzenden Slogan. Die Verurteilung eines Rechtsextremisten deswegen wurde zwischenzeitlich aufgehoben. Nun muss er doch eine Strafe zahlen.
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