Eine einschlägig vorbestrafte Frau leugnet in einem Brief an den Fiskus den Holocaust. Das kann in diesem Fall aber nicht als Volksverhetzung geahndet werden, urteilt der BGH – aus einfachem Grund.
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Eine einschlägig vorbestrafte Frau leugnet in einem Brief an den Fiskus den Holocaust. Das kann in diesem Fall aber nicht als Volksverhetzung geahndet werden, urteilt der BGH – aus einfachem Grund.