Eine einschlägig vorbestrafte Frau leugnet in einem Brief an den Fiskus den Holocaust. Das kann in diesem Fall aber nicht als Volksverhetzung geahndet werden, urteilt der BGH – aus einfachem Grund.
Source
Eine einschlägig vorbestrafte Frau leugnet in einem Brief an den Fiskus den Holocaust. Das kann in diesem Fall aber nicht als Volksverhetzung geahndet werden, urteilt der BGH – aus einfachem Grund.
..........................%%%...*...........................................$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$--------------------.....