Das Gesetz über das Bundeskriminialamt ist in Teilen verfassungswidrig: Die Vorschriften zur Überwachung von Personen aus dem Umfeld von Terrorverdächtigen und zur Speicherung von Beschuldigten gehen zu weit.
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Das Gesetz über das Bundeskriminialamt ist in Teilen verfassungswidrig: Die Vorschriften zur Überwachung von Personen aus dem Umfeld von Terrorverdächtigen und zur Speicherung von Beschuldigten gehen zu weit.
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