Wer vor dem sechsten Schwangerschaftsmonat ein Kind verliert, gilt nicht als Mutter und hat auch keinen Anspruch auf Mutterschutz. Das ist herzlos. Und ein weiterer Beleg für die gescheiterte Familienpolitik der Ampelregierung.
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Wer vor dem sechsten Schwangerschaftsmonat ein Kind verliert, gilt nicht als Mutter und hat auch keinen Anspruch auf Mutterschutz. Das ist herzlos. Und ein weiterer Beleg für die gescheiterte Familienpolitik der Ampelregierung.
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