Ein Buchverlag hatte Luftaufnahmen von Kunstwerken auf Abraumhalden im Ruhrgebiet veröffentlicht. Trotz der sogenannten Panoramafreiheit sei das nicht ohne Weiteres erlaubt, heißt es nun vom Bundesgerichtshof.
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Ein Buchverlag hatte Luftaufnahmen von Kunstwerken auf Abraumhalden im Ruhrgebiet veröffentlicht. Trotz der sogenannten Panoramafreiheit sei das nicht ohne Weiteres erlaubt, heißt es nun vom Bundesgerichtshof.
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