Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Deutschen Fußball Liga zurückgewiesen. Bundesländer dürfen den Bundesligisten Polizeieinsätze bei Risikospielen in Rechnung stellen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Deutschen Fußball Liga zurückgewiesen. Bundesländer dürfen den Bundesligisten Polizeieinsätze bei Risikospielen in Rechnung stellen.
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