Mit einem Warnstreik am Elbtunnel und weiteren Orten in Hamburg wollte die Gewerkschaft Ver.di auf ihre Forderungen aufmerksam machen. Nun entschied ein Gericht: Der Feierabendverkehr darf dabei nicht lahmgelegt werden.
Source
Mit einem Warnstreik am Elbtunnel und weiteren Orten in Hamburg wollte die Gewerkschaft Ver.di auf ihre Forderungen aufmerksam machen. Nun entschied ein Gericht: Der Feierabendverkehr darf dabei nicht lahmgelegt werden.