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BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen



Auch ohne Gefahr in Verzug sollen Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Terrorismusbekämpfung in private Wohnungen eindringen, Spionagesoftware auf elektronische Geräte aufspielen und die Zeit zur „verdeckten Durchsuchung“ nutzen. Das sieht laut eines Medienberichts ein Gesetzentwurf vor.




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