Für den Solingen-Attentäter bestand schon ein Termin für die Abschiebung nach Bulgarien. Laut Dublin-Regelung hätte er in das EU-Land, in dem er zuerst registriert wurde, gemusst. Wie sich der Asylbewerber dennoch weiter in Deutschland aufhalten konnte, erklärt Gerrit Seebald.
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