Einem Bericht zufolge sollen sowohl in der Renten- als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung die Beitragsmessungsgrenzen angehoben werden. Das zuständige Bundesarbeitsministerium begründet die höheren Grenzen mit der Lohnentwicklung.
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Einem Bericht zufolge sollen sowohl in der Renten- als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung die Beitragsmessungsgrenzen angehoben werden. Das zuständige Bundesarbeitsministerium begründet die höheren Grenzen mit der Lohnentwicklung.
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