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Hessens Verfassungsschutzgesetz ist teils verfassungswidrig



Die Richter in Karlsruhe bemängeln mehrere Passagen aus dem hessischen Verfassungsschutzgesetz. Regelungen zur Handyortung und zum Einsatz von V-Leuten seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Regel zur Datenweitergabe wird sogar für nichtig erklärt.




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