* . * . * .

Hessens Verfassungsschutzgesetz ist teils verfassungswidrig



Die Richter in Karlsruhe bemängeln mehrere Passagen aus dem hessischen Verfassungsschutzgesetz. Regelungen zur Handyortung und zum Einsatz von V-Leuten seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Regel zur Datenweitergabe wird sogar für nichtig erklärt.




Source
Exit mobile version