In Duisburg hatte die Polizei die Verwendung der Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ untersagt, auch die Düsseldorfer Polizei hatte auf die Strafbarkeit verwiesen. Die Veranstalter klagten. Doch die Entscheidungen waren richtig, wie das Verwaltungsgericht jetzt entschied.
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