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„Ab 14 Jahren können Kinder entscheiden, ob und wann sie das Geschlecht ändern“



Das Selbstbestimmungsgesetz ist in Kraft. Damit lässt sich der Geschlechtseintrag und der Vorname leichter ändern. „Keine Beratung mehr nötig, kein ärztlicher Termin mehr Pflicht“, sagt Dorothea Schupelius bei WELT TV.




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