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Verfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg beobachten



Die AfD Baden-Württemberg darf durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden. Ein Gericht wies eine Beschwerde der Partei zurück. Der Landesverband nennt die Begründung des Urteils „nur noch absurd“.




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