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Anspruch auf Mutterschutz gibt es künftig auch nach einer Fehlgeburt



Wenn Frauen ihr Kind in der Schwangerschaft verlieren, haben sie bislang erst ab der 24. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Diese Grenze wird jetzt auf die 13. Woche abgesenkt. Der Beschluss im Bundestag fiel einstimmig.




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