Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die von CDU/CSU, SPD und Grünen geplante Abstimmung über Grundgesetzänderungen zu Schuldenbremse und Sondervermögen abgewiesen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die von CDU/CSU, SPD und Grünen geplante Abstimmung über Grundgesetzänderungen zu Schuldenbremse und Sondervermögen abgewiesen.