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Bundesarbeitsgericht: Duschen kann laut Gerichtsurteil Teil der Arbeitszeit sein


In bestimmten Fällen müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Zeit zum Duschen vergüten. Maßgebend ist dem Bundesarbeitsgericht zufolge der Grad der Verschmutzung.




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Author : ZEIT ONLINE: Arbeit – Isabelle Daniel

Publish date : 2024-08-17 23:17:45

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