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Buchungsportal: EuGH hält Bestpreisklauseln auf Booking.com für unzulässig


Hotels dürfen Zimmer auf ihrer eigenen Internetseite günstiger anbieten als auf Booking.com. Der Plattform selbst gerate das nicht zum Nachteil, urteilt der EuGH.




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Author : ZEIT ONLINE: Unternehmen – Jona Spreter

Publish date : 2024-09-19 09:51:02

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