Mit dem Urteil im Schweigegeld-Fall ist Donald Trump offiziell ein verurteilter Verbrecher. Das hat Folgen – auch für seine Reise-Pläne.
Seit dem Urteil am Donnerstag ist es offiziell: Donald Trump hat mit der Vertuschung seiner Schweigegeld-Zahlung an Pornostar Stormy Daniels gegen Gesetze verstoßen. Wegen der Schwere der Taten ist er damit ein “convicted felon”, ein verurteilter Verbrecher. Das hat nicht nur in den USA Folgen: Viele Staaten lehnen deren Einreise ab. Für einen künftigen Präsidenten könnte das ein Problem sein.
Denn unter den 37 Staaten mit Einschränkungen sind auch solche, mit denen die USA eng verbündet sind: Der traditionell erste Besuch eines neuen Präsidenten in Kanada könnte etwa ausfallen. Der nördliche Nachbar der USA lässt keine verurteilten Verbrecher ins Land.
Trumps Probleme in den Umfragen 11:27
Donald Trump: 37 Staaten mit Einreisebeschränkung
Besonders schwierig ist diese Situation, weil einige der wichtigsten Partnerstaaten diese Regeln auch aktiv umsetzen – und schon im Visaprozess oder an der Grenze aktiv nach Verurteilungen fragen. Großbritannen, Australien und Israel verweigern verurteilten Kriminellen in der Regel das Visum. Auch andere außenpolitisch wichtige Staaten wie Brasilien, China oder Indien gehen so vor. Insgesamt fragen 16 Staaten aktiv nach der kriminellen Vorgeschichte, darunter auch die Vereinigten Staaten selbst:
- Argentinien
- Australien
- China
- Großbritannien
- Indien
- Iran
- Israel
- Japan
- Kanada
- Kenia
- Kuba
- Macao
- Neuseeland
- Südafrika
- Taiwan
- Vereinigte Staaten
Doch damit ist es noch nicht getan: 22 weitere Staaten sehen ebenfalls eine Sperre für Verbrecher vor – prüfen das bei der Einreise aber nicht zwingend. Ist eine Person aber als Verbrecher bekannt oder wird erwischt, kann trotzdem die Einreise verweigert werden. Bei einem ehemaligen US-Präsidenten dürfte es also durchaus vorkommen, dass jemand schon mal von dessen Verurteilung gehört hat. Die vollständige Liste dieser Staaten finden Sie hier:
- Ägypten
- Äthiopien
- Brasilien
- Chile
- Dominikanische Republik
- Hongkong
- Indonesien
- Irland
- Kambodscha
- Malaysia
- Marokko
- Mexiko
- Nepal
- Peru
- Philippinen
- Singapur
- Südkorea
- Tansania
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
- Vereinigte Arabische Emirate
Was ist mit Europa?
In die EU-Staaten dürfte Trump indes deutlich unkomplizierter einreisen. Zwar sehen einige Staaten wie Deutschland durchaus vor, die Einreise zu verweigern, das bezieht sich in der Regel aber auf bestimmte Verbrechen – etwa Menschenhandel oder Drogenschmuggel. Eine grundsätzliche Einreisesperre von verurteilten Verbrechern ist nicht vorgesehen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Spanien verweigert die Einreise, wenn das Verbrechen besonders schwer oder die Verurteilung vor kurzer Zeit erfolgte. In Italien will man keine verurteilten Täter sehen, die ihre Strafe noch nicht abgesessen haben. Irland ist als einziger EU-Staat auf der Liste der Länder, die bei Entdecken einer Veurteilung in der Regel die Einreise verweigern.
Was bedeutet das für Donald Trump?
Ob Donald Trump die genannten Staaten wirklich nie wieder besuchen kann, dürfte auch vom Ausgang der Wahl im November abhängen. Während Trump als Zivilist durchaus von der Einreise ausgeschlossen werden dürfte, ist das bei einem offiziellen Besuch des US-Präsidenten schwer vorstellbar. Je nach Rechtslage in den jeweiligen Staaten dürften die Regierungen bemüht sein, eine Lösung zu finden.
DonaldStand 31. Mai Trump Prozess in Gerichtszeichnungen 22.26
Konsequenzen im eigenen Land
Die Verurteilung hat allerdings auch in seiner Heimat Folgen. Convicted Felons verlieren etwa das in der Verfassung verankerte Recht, eine Schusswaffe zu besitzen. Weil Trump allerdings nicht wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt wurde, könnte er sein Recht auf Waffenbesitz mit einem Antrag wiederherstellen lassen. Auch das Wahlrecht wird in vielen Bundesstaaten entzogen. Hier hat Trump Glück: In seiner Wahlheimat Florida wird es nur dann entzogen, wenn der Bundesstaat, in dem die Verurteilung erfolgte, das vorsieht. In New York ist das aber nur der Fall, solange ein Verurteilter eine Haftstrafe absitzt. Bleibt Trump auf freiem Fuß, darf er wählen.
Sein Recht sich wählen zu lassen ist davon übrigens unangetastet: Das US-Wahlrecht sieht vor, dass jeder in den USA geborene US-Bürger über 35 Jahren sich zum Präsidenten wählen lassen kann. Selbst, wenn die Person zum Zeitpunkt der Wahl im Gefängnis sitzt.
Quellen: World Population Review, Etias.org, People
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Author : Malte Mansholt
Publish date : 2024-06-05 06:03:00
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