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Polizeistatistik: Weniger Taser-Einsätze der Polizei im ersten Halbjahr


Elektroschockpistolen können vor allem aggressive Gewalttäter mehrere Sekunden handlungsunfähig machen. In vielen Fällen reicht bei Polizeieinsätzen die Androhung der Waffe schon aus.

Die Polizei in Rheinland-Pfalz hat sogenannte Taser in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 164 Mal eingesetzt. Das seien 24 Fälle weniger als im selben Zeitraum des Vorjahres, teilte das Innenministerium in Mainz der Deutschen Presse-Agentur mit. In vielen Fällen habe die bloße Androhung ausgereicht, die statistisch als Einsatz gewertet werde. Im ersten Halbjahr 2024 wurde das Distanzelektroimpulsgerät in 88 Fällen nur angedroht. Im Vergleichszeitraum waren es 105 Fällen der Androhung. 

In den ersten sechs Monaten dieses Jahres seien 151 Mal (2023: 185) Verletzungen bei Betroffenen durch einen Einsatz dokumentiert worden. In den meisten Fällen handelte es sich demnach um leichte Verletzungen, die entweder durch den Eintritt der Nadeln des Tasers in den Körper und/oder durch sekundäre Verletzungen wie Stürze entstanden sind.

Ermittlungen zu Taser-Einsatz vom Mai

Seit Einführung der Geräte in der Polizei Rheinland-Pfalz im Jahr 2018 kam es laut Ministerium zu drei Todesfällen, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit einem Einsatz standen. In zwei dieser drei Fälle konnte keine Kausalität zum Einsatz hergestellt werden. In einem Fall vom Mai in Landstuhl (Pfalz) dauerten die Ermittlungen noch an. Dort war ein 38-Jähriger nach einem Polizeieinsatz gestorben.

Die Elektroschockpistole ist allgemein für besondere Bedrohungslagen vorgesehen, bei der andere Einsatzmittel nach Einschätzung der Polizei höchstwahrscheinlich keinen Erfolg hätten. Durch einen Treffer von zwei Pfeilelektroden aus einem Elektroschocker kann ein Mensch ein paar Sekunden lang handlungsunfähig gemacht werden.

Höheres Sicherheitsgefühl für Polizisten

Insgesamt verfüge die Polizei im Land über rund 400 Distanzelektroimpulsgeräte. Dabei handele es sich – wie bei der Bodycam – “nicht um eine fahrzeuggebundene, sondern um eine personenspezifische Ausstattungskomponente”. Grundsätzlich könnten alle potenziell verfügbaren Funkstreifenbesatzungen einen Taser mitführen, hieß es.

Nach den bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen hätten sich die Geräte bewährt, teilte der Ministeriumssprecher mit. Das Sicherheitsgefühl der Beamten, die mit den Geräten ausgestattet seien, sei gestiegen. Und die hohe Zahl der Einsätze, bei denen eine Androhung ausreichte, um zu deeskalieren, zeige die “die hohe präventive Wirkung” der Geräte.




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Publish date : 2024-08-17 01:35:36

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