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Von Polen bis Schweiz: GEZ-Gebühr im weltweiten Vergleich: So viel Rundfunkbeitrag zahlt man anderswo


Der Rundfunkbeitrag liegt bei derzeit 220 Euro pro Haushalt. Im weltweiten Vergleich verlangen nur wenige Staaten noch mehr. In etlichen wurde die Gebühr ganz abgeschafft.

Der Rundfunkbeitrag – die frühere GEZ-Gebühr – ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der monatliche Beitrag liegt derzeit bei 18,36 Euro. Nach einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten soll dieser 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. 

Im europäischen Vergleich gehört Deutschland damit zu den drei Ländern, die am meisten verlangen. Nur Österreich und die Schweiz sind noch teurer.

Staaten ohne Gebühr, beziehungsweise mit inzwischen gänzlich abgeschafftem Beitrag oder der Regelung, dass er in naher Zukunft abgeschafft wird sind in Europa Andorra, Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Großbritannien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Rumänien, Russland, Slowakei, Spanien, der Ukraine, Ungarn und Zypern. Auch in den USA und Kanada wird kein Rundfunkbeitrag verlangt.

Über die Höhe des Beitrags in Deutschland wird in regelmäßigen Abständen diskutiert. Die Bundesländer beauftragen per Staatsvertrag den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – sie bestimmen also, was er für die Bevölkerung leisten oder welche Programme er anbieten soll. Dafür müssen die Häuser finanziell ausgestattet sein. Der wirtschaftliche Aufwand folgt dem Auftrag. 

Die unabhängigen Experten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüfen regelmäßig die Finanzpläne von ARD, ZDF und Deutschlandradio und achten auf Sparsamkeit. Die Bundesländer müssen sich bei der Beitragshöhe eng an der Empfehlung der KEF-Experten orientieren. Dieses ausgefeilte Gesamtgefüge soll auch die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit sichern.

Wer sich befreien lassen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Menschen, die gewisse Sozialleitungen wie etwa die Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG oder aber Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, müssen keine Rundfunkgebühren zahlen. Taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte sind ebenfalls von einer Zahlung befreit.

Quellen: Statista, EBU, mit DPA




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Publish date : 2024-09-07 07:19:00

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