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Anwältin rät: Fünf Dinge, die man bei einem Ehe-Aus niemals tun sollte

Wenn eine Ehe scheitert, ist das oft ein tragisches Ereignis mit jeder Menge Potenzial für Streit. Fünf Tipps einer Rechtsanwältin, um Konflikte zu vermeiden.

Trennungen, gerade in einer Ehe, können sehr hässlich werden, und es gibt einige Fallgruben, die man kennen sollte, damit man nicht hineinfällt. Die Rechtsanwältin Sandra Günther mit dem Fachgebiet Familien-, Arbeits- und Strafrecht hat schon viele Klienten am Ehe-Ende beraten. Für den stern hat sie aus ihrer Arbeit fünf Punkte zusammengefasst, die man bei einem Ehe-Aus unbedingt beachten sollte:

Nichts voreilig unterschreiben
“Man sollte niemals eine Trennungsfolgevereinbarung unterschreiben, ohne sie zuvor von einem Anwalt prüfen zu lassen. Im Zweifel geht es um viel Geld, vor allem wenn Zugewinn zu verteilen ist. Übrigens: Klauseln, in denen man auf Trennungsunterhalt verzichtet, sind unwirksam. Auf Trennungsunterhalt kann man nicht wirksam verzichten.”

Sandra Günther ist seit 2007 Rechtsanwältin für Familienrecht und Strafrecht mit Kanzleisitz in Dortmund. Sie ist Mitautorin des Buches “Wenn Liebe toxisch wird”. Ihr neues Buch “Intelligent getrennt” erscheint im Herbst
© Sandra Günther

Kein Umdatieren des Trennungsmonats
“Lassen Sie sich nicht darauf ein, den Trennungszeitpunkt nach hinten zu datieren, auch wenn der unterhaltspflichtige Partner einen dazu drängt. Trennungsunterhalt gibt es bis zur rechtskräftigen Scheidung. Jeder Monat bringt somit bares Geld.”

Die Ehe ist am Ende, doch die Kinder dürfen nicht leiden

Kinder nicht instrumentalisieren
“Auch wenn der eine Partner den anderen verletzt hat, sollten die Kinder so gut es geht aus dem Trennungsdrama herausgehalten werden. Das ist schwer, weil viele Emotionen im Spiel sind. Vor allem sollte niemals über den Ex-Partner gelästert oder das Kind manipuliert werden. Es gibt auch Elterncoachings, die zerstrittenen Eltern dabei helfen, wieder besser miteinander zu kommunizieren.”

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Umgangsrecht beachten
“Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, das steht sogar im Gesetz: Paragraph 1684 BGB. Auch die Elternteile, die nicht dauerhaft betreuen, haben ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern. Als Rechtsanwältin im Familienrecht kann ich sagen, man nimmt Kindern ein Stück der Identität, wenn man sich bindungsintolerant zeigt.”

Gesetzliche Regelungen einhalten
“Man sollte davon absehen, den oder die Ex oder sogar den neuen Partner zu beleidigen, zu bedrohen oder gar zu stalken. Dies kann auf lange Sicht in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren enden. Vor allem, wenn Kinder im Spiel sind, kann sich dieses Verhalten in der Folge nachteilig auf die Kindschaftssache auswirken.”

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Author : Christina Klein

Publish date : 2024-09-13 19:47:00

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