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Gesetzesinitiative: Grüne für Solarpflicht bei Neubauten in Sachsen-Anhalt


Den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und nachhaltiger Gebäude bauen – aus Sicht der Grünen passt das gut zusammen. Was sagt die Landesregierung zu einer verbindlichen Solarstrategie?

Die Grünen-Fraktion drängt auf eine verbindliche Solarstrategie für Gebäude in Sachsen-Anhalt. In den nächsten Jahren soll die Installation der Anlagen bei Neubauten zur Pflicht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung vor, der im Herbst im Parlament beraten werden soll. Zuvor wollen die Grünen eine umfassende Anhörung von Experten in die Wege leiten.

“Wir sind da total hintendran”, sagte Fraktionschefin Cornelia Lüddemann der Deutschen Presse-Agentur. In vielen anderen Bundesländern gebe es schon konkrete Vorgaben. “Wir wollen, dass hier was passiert.” Auf jedem Supermarkt und jedem größeren Parkplatz solle es künftig Solaranlagen geben, so Lüddemann.

Änderungen auch bei Erneuerung von Dachflächen

Konkret sieht der Vorschlag vor, die Installation beim Neubau von Nichtwohngebäuden ab 2027 verbindlich zu regeln, bei Wohngebäuden soll dies ab 2028 gelten. Die Regelung soll zudem ab 2029 auch bei der Erneuerung von Dachflächen sowie beim Neubau von Parkplätzen mit mehr als 30 Stellplätzen greifen. Die Umsetzung soll mittels Förderprogrammen begleitet werden.

Das Infrastrukturministerium ist offen für eine Novellierung der Bauordnung. Aber: “Eine Regelung zur Solarpflicht ist in der Gesetzesnovelle nicht vorgesehen”, teilte das Ministerium mit. Es gebe bereits einen Austausch mit der Wohnungs- und Bauwirtschaft. “Ziel ist es, landesrechtliche Regelungen zu verschlanken und Bürokratie abzubauen”, sagte Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (FDP). So sollen etwa die Hürden für Ausbauten von Dachgeschossen oder Umnutzungen zu Wohnzwecken abgebaut werden.

Begrünung von Dachflächen vorantreiben

Das Finanzministerium verwies auf Anfrage darauf, dass bei staatlichen Bauprojekten bereits jetzt Photovoltaikanlagen realisiert würden, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben sei. Das erfolge auch ohne entsprechende Vorgaben, hieß es.

Aus Sicht der oppositionellen Grünen bringt eine auf Freiwilligkeit basierende Lösung den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht genug voran. Außerdem möchte die Fraktion mit ihrem Gesetzesentwurf die Begrünung von geeigneten Dächern vorantreiben, den Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen verbessern und die Errichtung von Kleinstwindanlagen bis zu einer Höhe von zehn Metern auf privaten Grundstücken ermöglichen. Insgesamt müsse die Bauordnung zu einem Werkzeug für nachhaltiges Bauen weiterentwickelt werden, sagte Lüddemann.




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Publish date : 2024-09-15 02:34:35

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