Die Zahl der Großen Waffenscheine, die zum Führen scharfer Waffen berechtigen, nimmt sogar ab. Der Große Waffenschein gilt nur drei Jahre.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es immer mehr Kleine Waffenscheine, die zum Mitführen der eigenen Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe berechtigen. Doch das Wachstum hat sich verlangsamt. Die Zahl Großer Waffenscheine nimmt sogar ab. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Eva Maria Schneider-Gärtner hervor.
Danach waren Ende August in MV 14.688 Kleine Waffenscheine erteilt. Von Januar bis August wuchs die Zahl um 543 und damit langsamer als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, als von den Behörden 733 Kleine Waffenscheine erteilt worden waren.
Die Behörden schauen genau, wem sie einen Kleinen Waffenschein geben. Kleine Waffenscheine verfallen nicht.
Anfrage bei Polizei und Verfassungsschutz
Laut Bundesverwaltungsamt wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Eignung des Antragstellers überprüft. Dazu hole die Behörde eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister und aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ein, außerdem Stellungnahmen der örtlichen Polizeidienststelle, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Wohnsitzgemeinde. Bisher wurden der Landesregierung zufolge in Mecklenburg-Vorpommern 94 Anträge auf Kleine Waffenscheine versagt.
Der Große Waffenschein, der das Führen scharfer Waffen erlaubt, wird hingegen nur auf drei Jahre ausgegeben. Er muss laut Bundesverwaltungsamt nach Ablauf dieser Frist neu beantragt werden, was eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung einschließt. Laut Landesregierung waren Ende vorigen Jahren 52 Große Waffenscheine in Mecklenburg-Vorpommern erteilt. Ende 2014 waren es noch 291 gewesen. Zu illegalem Waffenbesitz wurden keine Aussagen getroffen.
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Publish date : 2024-10-05 05:00:38
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