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Handball: Fall Fuhr: Experte glaubt an juristischen Sieg des DHB


Am 15. November will das Landgericht Dortmund ein Urteil im Rechtsstreit zwischen Trainer André Fuhr und dem Deutschen Handballbund verkünden. Es droht das endgültige Ende der Aufarbeitungskommission.

Im Rechtsstreit zwischen Trainer André Fuhr und dem Deutschen Handballbund glaubt Sportrechts-Experte Jan F. Orth an einen juristischen Sieg des DHB. “Nachdem ich mich vertieft wissenschaftlich mit den aufgeworfenen Rechtsfragen auseinandergesetzt habe, gehe ich in der Tat von einem Erfolg in der Sache des DHB aus, der hier für viele andere Verbände eine Vorreiterrolle übernommen hat”, sagte der Professor für Strafrecht und Sportrecht an der Universität zu Köln der Deutschen Presse-Agentur. 

Handballtrainer Fuhr wehrt sich dagegen, dass eine vom DHB eingesetzte, unabhängige Kommission die Vorwürfe zahlreicher Spielerinnen gegen ihn aufarbeitet. Es geht um Machtmissbrauch und emotionale Gewalt. Die Nationalspielerinnen Mia Zschocke und Amelie Berger hatten den Fall vor zwei Jahren öffentlich gemacht.

In seiner bislang einzigen Stellungnahme hatte Fuhr der “Sport Bild” vor einem Jahr gesagt: “Bezogen auf das, was ich gelesen habe, kann ich nur sagen: Es gibt Sachverhalte, die nicht stattgefunden haben. Es gibt Sachverhalte, die so nicht stattgefunden haben. Es gibt Sachverhalte, an die ich mich nicht in der geschilderten Form erinnern kann oder eine andere Erinnerung habe.”

Urteilsverkündung am 15. November

Nachdem das Landesgericht Dortmund Fuhrs Eilantrag zunächst zurückgewiesen hatte, war die sofortige Beschwerde hingegen erfolgreich. Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Arbeit der Aufarbeitungskommission statt. 

Im Beschluss hieß es, dass das Einsetzen einer externen Kommission in der Verbandssatzung nicht vorgesehen sei. Fuhr müsse nicht tolerieren, dass eine unabhängige Kommission im Verborgenen Ermittlungen gegen ihn führe. “Das Gericht hat sich zu wenig mit dem eigentlichen Auftrag von Aufarbeitungskommissionen und dieser konkreten Aufarbeitungskommission auseinandergesetzt”, kritisierte Orth und bewertete die Entscheidung als “falsches Signal” für sportverbandliche Aufklärungsbemühungen. 

Das Landgericht Dortmund hatte zuletzt einen Vergleichsvorschlag ausgearbeitet. Sollten sich beide Parteien nicht einigen können, ist für den 15. November ein Verkündungstermin festgelegt.




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Publish date : 2024-11-04 04:57:36

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