* . * . * .

Koalitionsbruch: Was das Ampel-Aus für das Ruhegehalt der Minister bedeutet


Eigentlich müssen Bundesminister vier Jahre im Amt sein, damit sie Anspruch auf Pension haben. Doch für die Ampel-Minister gilt eine Ausnahme.

Viele Ampel-Minister werden zum Regierungsende keine volle Legislaturperiode von vier Jahren im Amt gewesen sein. Anspruch auf Ruhegehalt, also die Pension für Bundesminister, haben die meisten trotzdem – denn bei einer Vertrauensfrage gelten besondere Regeln.

Sollte dem Bundeskanzler das Misstrauen ausgesprochen werden, reicht laut Bundesministergesetz “eine ununterbrochene Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren” für das volle Ruhegehalt. Einzig Verteidigungsminister Boris Pistorius hat diese zwei Jahre aktuell noch nicht voll. Er wurde am 19. Januar 2023 im Bundestag vereidigt. 

Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für die FDP-Minister, die entlassen wurden oder selbst aus der Regierung ausgestiegen sind – also Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger. Buschmann bestätigte dies in der “Welt am Sonntag”: “Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht. Das heißt: Ich habe keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt.” 

Für Bundesminister gilt beim Ruhegehalt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre. Laut Steuerzahlerbund beträgt die bis zum Lebensende gezahlte Pension bei vier Amtsjahren 4.990 Euro – und steigt mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied bis auf maximal 12.908 Euro monatlich.




Source link : https://www.stern.de/politik/deutschland/koalitionsbruch–was-das-ampel-aus-fuer-das-ruhegehalt-der-minister-bedeutet-35213816.html?utm_campaign=alle-nachrichten&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard&utm_term=Koalitionsbruch_Was%252Bdas%252BAmpel-Aus%252Bf%2525C3%2525BCr%252Bdas%252BRuhegehalt%252Bder%252BMinister%252Bbedeutet

Author :

Publish date : 2024-11-09 06:00:37

Copyright for syndicated content belongs to the linked Source.

.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . %%%. . . * . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - . . . . .