Den Solidaritätszuschlag müssen seit 2021 nur noch Besserverdiener und Unternehmen zahlen. Ob das rechtens ist, entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag. Sechs FDP-Politikerinnen und Politiker gehen in Karlsruhe gegen die einst mit der Finanzierung der Deutschen Einheit begründeten Abgabe vor. Ein Urteil fällt in der Regel erst einige Monate später. (Az. 2 BvR 1505/20)
PAID STERN 2019_25 Das Gericht, das über allem schwebt_14UhrDer Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer erhoben. Bis Ende 2020 mussten fast alle Bürger und Betriebe in Deutschland ihn zahlen. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er dann im Rahmen des 2019 verabschiedeten «Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlag 1995» abgeschafft. Seit 2021 müssen ihn nur noch Besserverdiener und Unternehmen zahlen. Die Beschwerdeführer der FDP kritisieren daher unter anderem eine Ungleichbehandlung verschiedener Einkommensbezieher.
Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
Sie meinen zudem, die Weitererhebung des Solidaritätszuschlags sei mit Auslaufen des Solidarpakts II verfassungswidrig geworden. Der Pakt war eine Transferleistung von Bund und Ländern an die ostdeutschen Bundesländer. Durch das Geld sollte etwa die Infrastruktur in Ostdeutschland ausgebaut, die Finanzkraft der Kommunen gestärkt und die Wirtschaft gefördert werden. Der Solidarpakt II lief am 31. Dezember 2019 ersatzlos aus.
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Publish date : 2024-11-12 05:07:00
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