Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Facebook muss Opfern eines Datenlecks eine Entschädigung zahlen. Doch der Anspruch verjährt. Die Stiftung Warentest will helfen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Weil Datendiebe Informationen von rund 533 Millionen Nutzern aus 106 Ländern bei Facebook abgreifen konnten, muss das soziale Netzwerk zahlen. Dabei gab der BGH Leitlinien für deutsche Gerichte vor. Wer klagt, kann Ansprüche auf etwa 100 Euro geltend machen – in Ausnahmefällen, etwa bei psychischen Problemen, die im Zusammenhang mit dem Datenklau stehen, wesentlich mehr. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn man wegen der gestohlenen Handynummer dauernd Werbeanrufe erhält – und nachweisen kann, woher die Anrufer die Nummer haben.
Um an das Geld von Facebook zu kommen, muss man allerdings rasch handeln, mahnt die Stiftung Warentest. Denn “Ende des Jahres verjähren die meisten Forderungen”, erklären die Experten. Betroffene sollten daher bis spätestens Mitte Dezember Rechtsanwälte einschalten, die sich in dem Fall auskennen, heißt es.
Stiftung Warentest stellt Musterbrief zur Verfügung
Um den Aufwand für Kläger möglichst kleinzuhalten, stellt Warentest einen Mustertext mit genauer Anleitung zur Verfügung. Darin ist ein vorformuliertes Forderungsschreiben zu finden, in dem nur wenige Stellen durch eigene Angaben ersetzt werden müssen.
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Einmal ausgefüllt, rät Stiftung Warentest dazu, das Schreiben als “Einschreiben international mit Rückschein” zu versenden – der Empfänger sitzt in Irland. Das Porto liegt für einen solchen Brief zwischen 6,80 und 7,60 Euro, je nach Gewicht.
Weiter heißt es: “Ihr Forderungsschreiben stoppt die Verjährung noch nicht. Wenn Meta oder sonst für Datenschutzverletzungen verantwortliche Unternehmen nicht zahlen oder zumindest auf die Einrede der Verjährung verzichten, sollten Sie sofort Rechtsanwälte einschalten.”
Sofern man eine Rechtsschutzversicherung hat, ist auch dieser Schritt generell kostenfrei. Für Menschen ohne diese Versicherung sind die Anwaltskosten nur dann abgedeckt, wenn der geforderte Schadensersatz tatsächlich auch zusteht. In diesem Fall muss Facebook auch die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen.
So prüfen Sie, ob Sie vom Facebook-Leak betroffen sind
Ob man überhaupt betroffen ist, kann man laut Warentest mit einem schnellen Test prüfen. Die Experten erklären: “Ob Sie von der Datenpanne bei Facebook betroffen sind, können Sie schnell und unverbindlich prüfen, zum Beispiel über die Seite haveibeenpwned.com: Dort steht aktuell nur noch: E-Mail. Geprüft werden aber trotzdem nach wie vor auch Mobilfunknummern. Geben Sie Ihre Nummer im internationalen Format – also mit „49“ für Deutschland statt der „0“ als erster Ziffer – und los geht‘s.”
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Im Erklärtext gibt die Stiftung Warentest auch einige Kanzleien an, bei denen man mit seinem Anliegen auf offene Ohren stößt. Federführend scheint die Kanzlei WBS.Legal zu sein, auch an die “Verbraucherrechtskanzleien wie etwa die Anwaltskanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij in Köln, CLLB in München, Dr. Stoll & Sauer in Lahr und Rightmart in Bremen” könne man sich wenden, heißt es.
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Author : Christian Hensen
Publish date : 2024-11-19 06:33:00
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