Hundeführerschein für alle statt Rasseliste für gefährliche Hunde – diese Forderungen stellen Tierschützer in Hessen seit Jahren. Doch das Innenministerium bleibt bei seiner Linie.
Das Land Hessen hält an der von Tierschützern kritisierten Rasseliste für gefährliche Hunde fest. Diese erfülle ihren Zweck, nämlich die von den sogenannten Listenhunden ausgehenden Gefahren für die Allgemeinheit zu minimieren, erklärte das hessische Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Hingegen sei ein verpflichtender Sachkundenachweis für alle Hundehalter momentan nicht geplant.
Für eine Erlaubnis zur Haltung von Listenhunden muss derzeit unter anderem ein Sachkundenachweis und Wesenstest vorgelegt werden. Zu den betroffenen Rassen gehören zum Beispiel Pitbull und Staffordshire Terrier, Bullterrier und American Bulldog. Zum Wesenstest müssen aber auch Hunde anderer Rassen, wenn sie etwa gebissen oder Menschen “in Gefahr drohender Weise” angesprungen haben. Im vergangenen Jahr wurden laut hessischem Innenministerium 385 Menschen durch Hunde verletzt – so viele wie nie zuvor seit Inkrafttreten der Hundeverordnung im Jahr 2000.
Laut Ministerium hohe Kosten und Aufwand für Hundeführerschein
Den häufig auch als Hundeführerschein bezeichneten Sachkundenachweis verpflichtend auf alle Hundehalter auszudehnen, würde mit großem Verwaltungsaufwand einhergehen, argumentiert das Ministerium. “Damit verbunden wären finanzielle Kosten für alle Bürgerinnen und Bürger, welche einen Hund halten. Ebenso hätten das Land und die Kommunen Folgekosten zu bewältigen, schließlich müssten die neuen Regelungen verwaltungsseitig umgesetzt und kontrolliert werden.” Der Ertrag stehe daher “in keinem Verhältnis zu den Kosten”, hieß es vom Ministerium.
Tierschützer: Rasseliste hat “versagt”
Tierschützer kritisieren, eine Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen lasse sich wissenschaftlich nicht nachweisen. Die Rasseliste habe “versagt” und sei auch in mittlerweile fünf Bundesländern bereits abgeschafft worden, sagte Mike Ruckelshaus, Referent Tierschutzpolitik bei der Tierschutzorganisation Tasso. Nur ein verpflichtender Hundeführerschein in Kombination mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde könnten für einen besseren Schutz vor Beißvorfällen sorgen.
Der niedrige Anteil der Listenhunde an allen Beißvorfällen seit Inkrafttreten der Hundeverordnung von nur gut sieben Prozent zeige, dass deren pauschale Einstufung als gefährlich über eine Liste verfehlt sei. Denn somit gingen 93 Prozent der Vorfälle in Hessen, bei denen Menschen geschädigt wurden, auf das Konto von Hunden, deren Rassen eben nicht auf der Liste stünden.
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Publish date : 2024-12-04 02:00:36
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