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Gewalttat: 13-Jährige getötet – Verteidiger plädiert auf Freispruch


Fast 31 Jahre nach der brutalen Tötung eines Kindes gibt es einen Prozess. Doch die Wahrheitssuche ist schwierig. Aus Sicht der Verteidigung gibt es mehrere Varianten, was passiert sein könnte.

Für die gewaltsame Tötung der 13-jährigen Sabine aus Unterfranken ist nach Ansicht der Verteidigung ihr angeklagter Mandant nicht verantwortlich und daher freizusprechen. Es sei nicht bewiesen, dass der damals 17-Jährige das Mädchen vor fast 31 Jahren angegriffen und ermordet habe, sagte Anwalt Hans-Jochen Schrepfer vor dem Landgericht Würzburg. “Vielleicht war er dabei, aber ich habe meine Zweifel, ob er dann der Täter gewesen sein muss.”

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gehen davon aus, dass Sabine vom Angeklagten auf den Tennenboden einer Scheune auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) gelockt wurde – aus sexuellen Gründen. “Es ist nicht bewiesen, dass es so war”, sagte der Verteidiger hingegen. 

Sabine starb am 15. Dezember 1993, minutenlang gewürgt, sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube auf dem Reiterhof entsorgt und zwei Tage nach der Tat gefunden.

Anklage sieht Mord als erwiesen an 

Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert und eine Jugendstrafe von neun Jahren für den heute 48-Jährigen gefordert. Auch die Nebenklagevertreter sehen einen Mord als erwiesen an. 

Weil die Tat schon so lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Kann die Kammer dem Deutschen ein Tötungsdelikt nicht nachweisen, wird er freigesprochen. Kann seine Beteiligung an der Tat belegt werden, wird sie aber nicht als Mord gewertet, so muss der Prozess wegen Verjährung durch ein Urteil eingestellt werden. Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem Verdächtigen einen Mord nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.

Damit ein Gericht eine Tat als Mord werten kann, müssen sogenannte Mordmerkmale vorliegen. Nach Ansicht von Anklage und Nebenklage handelte der damals Jugendliche heimtückisch, womöglich aus niedrigen Beweggründen und womöglich auch, um einen sexuellen Übergriff zu verdecken.

Verteidiger Schrepfer hingegen sieht Heimtücke nicht bewiesen, denn das Fehlen von Abwehrverletzungen beim Opfer könne auch an der winterlichen Kleidung gelegen haben, die den Körper geschützt haben könnte.

Verteidiger verweist auf mehrere mögliche Tatvarianten 

Aus Sicht der Verteidigung gibt es viele mögliche Tatvarianten – aber keine sei einwandfrei beweisbar. So könne das Sperma seines Mandanten auch durch händische Manipulation noch zu Lebzeiten auf die Kleidung des Opfers gekommen sein. 

Denkbar sei auch, dass der damalige Hofbesitzer die 13-Jährige getötet habe. Der Mann lebt nicht mehr und konnte auch nicht als Zeuge in dem sogenannten Cold Case vernommen werden. 

Ein Urteil soll am 20. Dezember gesprochen werden. Da der Angeklagte zur Tatzeit jugendlich war, wird Jugendstrafrecht angewendet. Zudem findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, lediglich wenige Pressevertreter sind zugelassen.




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Publish date : 2024-12-06 11:33:48

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