Ab mehr als 45 Stunden Ruhezeit müssen Transportunternehmen ihren Fahrern eine Unterkunft bezahlen. Auf einem einsamen Parkplatz deckt die Polizei einen Verstoß auf.
Ein Lastwagenfahrer hat mehrere Tage lang auf einem abgelegenen Parkplatz ohne Sanitäranlagen bei Haslach im Kinzigtal (Ortenaukreis) leben müssen. Eigentlich hätte der Arbeitgeber eine geeignete Unterkunft bereitstellen müssen, teilte die Polizei mit. Der Mann sei zudem über mehrere Wochen nicht mehr zu Hause gewesen. Das verantwortliche Unternehmen muss nun eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 3.000 Euro zahlen.
Bei Wochenruhezeiten von mehr als 45 Stunden am Stück müssen Unternehmen ihren Fahrern eine Unterkunft zur Verfügung stellen, so die Polizei. Wichtig sind dabei auch sanitäre Anlagen. Geregelt ist das durch das europäische als auch das darauf aufbauende deutsche Recht.
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Publish date : 2024-12-30 15:42:00
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