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Bundesverfassungsgericht: Polizeikosten: Berlin plant keine Beteiligung von Clubs


Die DFL scheitert mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen. Berlin will zunächst bei seiner Linie bleiben.

Das Land Berlin plant auch nach dem Scheitern der DFL-Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht keine Kostenbeteiligung der Fußball-Clubs an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen. “Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Begründung bewerten, sobald sie vorliegt. Es gilt aber auch weiterhin meine Position, dass das Land Berlin keine Kostenbeteiligung für Vereine an Zusatzausgaben bei Polizeieinsätzen im Hinblick auf Hochrisikospiele plant”, sagte Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) der dpa auf Nachfrage.

Man stehe dazu im regelmäßigen Austausch mit regionalen Vereinen. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war zuvor im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. (Az. 1 BvR 548/22).




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Publish date : 2025-01-14 09:31:00

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