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Landgericht Saarbrücken: Urteil nach langer Verfolgungsfahrt nicht rechtskräftig


Ein Hubschreiber und mehrere Polizeiwagen verfolgten einen Fahrer über viele Kilometer auf der Autobahn. Auch nach dem Urteil ist der Fall nicht abgeschlossen.

Der 31-Jährige, der nach einer 60 Kilometer langen Verfolgungsfahrt über die Autobahn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden ist, hat das Urteil nicht akzeptiert. Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte, habe der Angeklagte Revision eingelegt. Damit gehe der Fall zum Bundesgerichtshof. 

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wurde vor gut einer Woche erlassen. Der Verteidiger des Angeklagten hatte in dem Revisionsprozess vier Jahre und drei Monate beantragt, die Staatsanwaltschaft vier Jahre und zehn Monate. 

Drogen, keine Fahrerlaubnis, keine Zulassung

Der vorbestrafte Mann, der keine Fahrerlaubnis besaß und laut Urteil mit einem Kilogramm Marihuana in einem nicht zugelassenen Auto auf der A61 unterwegs war, hatte sich im Mai 2023 eine spektakuläre Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Von Niederzissen (Landkreis Ahrweiler) Richtung Koblenz raste er demnach über längere Zeit mit mehr als Tempo 200, zu Spitzenzeiten mit 230 Kilometern pro Stunde. 

Immer wieder wechselte er laut Richter riskant die Fahrspuren, mehr als 45 Pkw und Lkw überholte er auf der rechten Spur beziehungsweise auf dem Standstreifen. Dabei hatte er nach Auffassung des Gerichts andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet.

Erstes Urteil aufgehoben

Obwohl ein rechter Vorderreifen platzte, hatte er nicht die Kontrolle über das Fahrzeug verloren, sondern war noch 25 Kilometer weitergefahren. Erst auf dem Rastplatz Hundsheide hatte der Fahrer selbst angehalten und sich im Auto eingeschlossen. Polizeibeamte schlugen die Seitenscheibe ein, öffneten die Tür und nahmen ihn fest. 

Das erste Urteil war vom Bundesgerichtshof in Teilen aufgehoben worden, weil sich die gesetzliche Grundlage und der Strafrahmen durch die Teillegalisierung von Cannabis geändert hatten.




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Publish date : 2025-01-23 14:50:00

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