Nach Einschätzung der Berliner Justizsenatorin hat es die Organisierte Kriminalität manchmal zu leicht, illegale Gewinne einzustreichen. Das hat die Politikerin nun vor.
Der Berliner Senat will entschiedener gegen die Organisierte Kriminalität in der Stadt vorgehen. Eine neue Kooperationsplattform soll für einen besseren Austausch zwischen Justizverwaltung, den Ordnungsämtern der Bezirke und der Staatsanwaltschaft sorgen, wie Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) mitteilte.
Ziel sei es, kriminelle Strukturen etwa bei Gewerbekontrollen schneller zu erkennen und illegale Gewinne erfolgreicher abzuschöpfen. “Wenn wir kriminelle Banden dort treffen wollen, wo es wehtut, müssen wir hier ansetzen”, so Badenberg. Der Fokus liege dabei zum Beispiel auf dem Handel mit E-Zigaretten oder dem Spielautomatengewerbe. Bei Bedarf sollen auch andere Behörden wie Zoll, Landeskriminalamt oder Finanzamt hinzugezogen werden.
Organisierte Kriminalität überall aktiv
Klassische “Geschäftsfelder” organisierter Banden seien Drogen- und Menschenhandel oder Überfälle auf Geldtransporter, so Badenberg. Zu beobachten sei aber, dass Organisierte Kriminalität zunehmend das gesamte gewerbliche Spektrum nutze, um bei bisher relativ niedrigem Verfolgungsdruck hohe Gewinne zu erzielen. Genau hier wolle man nun gemeinsam mit allen Beteiligten genauer hinschauen.
Um mehr illegal erzielte Gewinne einkassieren zu können, sollen die Behörden laut Badenberg bei Ordnungswidrigkeiten verstärkt auf die Möglichkeit setzen, statt Bußgeldbescheiden sogenannte Einziehungsbescheide zu erlassen. Mit diesem Instrument, das bislang noch selten zum Tragen komme, werde das gesamte illegal erlangte Vermögen erfasst, argumentierte sie. Bei Bußgeldbescheiden hingegen könnten Betroffene diverse Kosten abziehen.
Senatorin will neues Sanktionsinstrument stärker nutzen
Badenberg nannte ein Beispiel: Für einen illegal aufgestellten Spielautomaten werde ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig. Mit Hilfe eines Einziehungsbescheids könne der Staat hingegen den gesamten Umsatz einziehen, der mit dem Automaten illegal erwirtschaftet wurde. Für ein Jahr seien das 100.000 Euro.
Nach Angaben der Senatorin läuft dazu seit 2023 ein Modellprojekt, bei dem vor allem der Bezirk Treptow-Köpenick mit gutem Beispiel vorangehe. Elf von zwölf Berliner Bezirken wollten mitwirken, nur Friedrichshain-Kreuzberg nicht. Seit dem Start des Modellprojekts wurde laut Badenberg durch rechtskräftige Einziehungsbescheide Vermögen in Höhe von 171.000 Euro eingezogen. Über weitere solche Bescheide laufe noch eine gerichtliche Auseinandersetzung. “Das ist der richtige Weg, den wir weitergehen müssen”, so Badenberg.
Gigantische Schäden durch OK
Organisierte Kriminalität – kurz OK – verursacht in Deutschland Milliardenschäden, und zwar mit steigender Tendenz. Nach Angaben der Justizsenatorin verfünffachten sich die wirtschaftlichen Schäden bundesweit von 540 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2023, vor allem durch nicht entrichtete Steuern und Abgaben. In Berlin summierte sich der wirtschaftliche Schaden durch Organisierte Kriminalität im Jahr 2023 den Angaben zufolge auf circa 57 Millionen Euro.
Härtere Strafen bei Einsatz von K.-o.-Tropfen
Die Justizsenatorin stellte noch zwei Bundesratsinitiativen vor, die der Senat beschloss. So fordert Berlin härtere Strafen für die Verwendung sogenannter K.-o.-Tropfen und anderer Substanzen vor allem bei Sexualdelikten. Hauptziel der Bundesratsinitiative ist es, derartige Tropfen im Strafgesetzbuch als “gefährliche Werkzeuge” zu verankern.
Es könne keinen Unterschied machen, ob Sexualtäter Gegenstände wie Seile oder einen Holzknüppel verwenden oder sich einer flüssigen Substanz bedienen, um ihr Opfer gefügig zu machen. Sie rechne im Bundesrat mit einer breiten Zustimmung der anderen Länder, so Badenberg.
Mehr Schutz für Wahlkämpfer
Ziel der zweiten Bundesratsinitiative ist ein besserer Schutz von Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helfern im Wahlkampf. Der Senat will damit eine Erweiterung der Paragrafen 105 und 106 im Strafgesetzbuch erreichen. Diese schreiben eine härtere Bestrafung für Nötigung vor, wenn sie Verfassungsorgane von Bund und Ländern und deren Mitglieder betrifft.
Nach dem Willen Berlins sollen auch kommunale und EU-Mandatsträger und deren Unterstützer darin aufgenommen werden. Zusätzlich soll der Straftatbestand der Nötigung um körperliche Gewalt erweitert werden, damit auch diese Übergriffe härter bestraft werden können.
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Publish date : 2025-01-28 14:56:00
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