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Lehrkräfte: OVG gesteht Schulrektor Finanzausgleich wegen Mehrarbeit zu


Das OVG verhandelt über die Mehrbelastung von Grundschulrektoren. Ein pensionierter Rektor aus Hannover bekommt dafür finanziellen Ausgleich, eine Ex-Rektorin aus Osnabrück nicht. Warum ist das so?

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einem pensionierten Grundschulrektor aus Hannover einen finanziellen Ausgleich für seine geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Die Entschädigung beläuft sich auf 31.435,59 Euro. 

Der Mann habe hinreichend dargelegt, dass er von November 2017 bis 31. Juli 2022 zu viele Stunden pro Woche gearbeitet habe, begründete der Vorsitzende Richter Frank Hüsing das Urteil. Beklagte war das Land Niedersachsen.

Eine Revision wurde nicht zugelassen, dagegen kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Weil es keine generelle Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte gibt, erfassten die Kläger die Stunden individuell. Der Rektor hatte sogar an einer Arbeitszeitstudie teilgenommen, die eine generelle Mehrarbeit von Schulleitern in der Grundschule neben der Unterrichtsverpflichtung bestätigte. Die strukturelle Mehrarbeit erkannte das OVG an, auch weil der Schulleiter über ein ganzes Jahr seine Arbeitszeiten dokumentiert hatte. 

Klage der Teilzeit-Rektorin abgelehnt

Nicht stattgeben wurde hingegen der Klage einer Grundschuldirektorin aus Osnabrück, die in Teilzeit arbeitete. Der OVG-Senat in Lüneburg monierte, dass die Frau nur kurze Zeiträume zwischen den Ferien dokumentiert habe. 

“Wir sind hocherfreut, zum ersten Mal wurde festgestellt, dass eine Schulleitung unheimlich viel Mehrarbeit leistet und es strukturelle Mehrarbeit gibt”, sagte Stefan Störmer, Landesvorsitzender der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW). “Das Land Niedersachsen kann nicht einfach sagen, das passt schon so.” 

GEW will Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte

Welche Konsequenzen daraus zu ziehen seien, könne man erst nach der schriftlichen Urteilsbegründung sagen. “Wir wünschen uns eine Form der Arbeitszeiterfassung”, bekräftigte Störmer. Das Land wäre gut beraten, einen Weg aufzuzeigen, wie die Arbeit zu erfassen sei. 

Der Rektor hatte für durchschnittlich 8,42 Stunden Mehrarbeit pro Woche vom 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2022 insgesamt 54.513 Euro plus Zinsen gefordert. Anerkannt wurde der Zeitraum erst ab November 2017, weil er die Zeit vorher nicht ausreichend dokumentiert habe, hieß es.

Zudem hätte eine Expertenkommission des Kultusministeriums nach zwei Studien im Auftrag der GEW zwar die Mehrarbeit bestätigt, ein Drittel davon sei aber kein Muss. Ein Teil der Mehrarbeit im Grundschulbereich sei entsprechend den Wertungen des Expertengremiums auf Organisationsdefizite oder ein überobligatorisches Engagement der Lehrkräfte zurückzuführen, hieß es.  

Mehrbelastung durch weitere Aufgaben 

Als Argumente der steigenden Belastung wurden unter anderem die Einführung der verlässlichen Grundschule, verpflichtende Beratungsgespräche für Viertklässler und die Inklusion in den vergangenen Jahren angegeben. 

Die Verwaltungsgerichte in Osnabrück und Hannover hatten 2018 Klagen auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben abgewiesen. Die Regelarbeitszeit von 40 Stunden in der Woche sei in beiden Fällen jahrelang überschritten worden, hatten die Kläger vorgetragen. 

Die Kammern urteilten damals, dass die individuelle Arbeitszeitüberschreitung nicht nachgewiesen werden konnte. Die Beamten gingen in Berufung und wollten nun – nach ihrer Pensionierung – eine finanzielle Entschädigung.




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Publish date : 2025-02-11 16:37:00

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