Ein aktueller Fall verdeutlicht, dass digitale Käufe oft nicht bedeuten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Filme und Co. auch besitzen.
Unter internationalen PlayStation-Nutzerinnen und -Nutzern sorgt eine kürzliche Mitteilung des PlayStation Stores für viel Aufsehen. Offenbar in mehreren Ländern werden Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 1. September 2026 nicht mehr auf über 550 Filme und Staffeln von Serien zugreifen können, die sie zuvor über den Online-Store erworben haben.
Für deutsche Nutzerinnen und Nutzer hat der aktuelle Fall wohl keine großen Auswirkungen. Er verdeutlicht allerdings anschaulich einen Fakt, dem sich viele nicht bewusst sein dürften: Wer Filme, Serien oder auch Videospiele online kauft, erwirbt in der Regel nur eine Lizenz dafür, sich die Titel anzusehen oder sie spielen zu dürfen. Gleichzeitig bedeutet dies, dass man auf einen Inhalt, für den man heute Geld auf den Tisch legt, vielleicht schon in wenigen Jahren keinen Zugriff mehr hat.
Der Fall Sony PlayStation und StudioCanal
Einst war es möglich, sich im PlayStation Store nicht nur Videospiele zu kaufen, sondern auch Filme und Serien zu erwerben oder zu mieten. Das Angebot wurde allerdings im Jahr 2021 eingestellt. Als Grund dafür wurde damals angegeben, dass viele Nutzerinnen und Nutzer mittlerweile Streamingdienste nutzen. Gekaufte Inhalte waren danach weiterhin abrufbar. Kürzlich wurde aber nüchtern mitgeteilt, dass ab dem 1. September 2026 aufgrund einer Lizenzvereinbarung hunderte Titel des Verleihs StudioCanal aus der Video-Bibliothek der Nutzerinnen und Nutzer gelöscht werden. Auf die Inhalte könne dann generell nicht mehr zugegriffen werden.
In der langen Liste der namentlich genannten Titel, die verschwinden werden, finden sich Blockbuster, Klassiker und Kultstreifen wie „Terminator 2 – Tag der Abrechnung“, mehrere Filme der „Rambo »- und „Bridget Jones »-Reihen, „Highlander“, „Hot Fuzz“, „Sleepy Hollow“ oder auch „Pans Labyrinth“. Es wird nicht erwähnt, ob Verbraucherinnen und Verbraucher eine Rückerstattung erhalten sollen. Aktuell sind wohl vor allem Userinnen und User aus Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien betroffen. Auf „Playstation.com“ wurde die Mitteilung in den jeweiligen Landessprachen veröffentlicht.
Deutsche wurden schon im Jahr 2022 Opfer
Hierzulande mussten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bereits im Sommer 2022 darüber ärgern, dass Sony PlayStation von StudioCanal lizenzierte Inhalte sowohl aus dem Katalog entfernte als auch aus der Video-Bibliothek der Kundschaft. In einem sehr ähnlichen Hinweis hieß es damals: „Ab dem 31. August 2022 kannst du aufgrund unserer Inhalte-Lizenzvereinbarungen deine zuvor gekauften Inhalte von StudioCanal nicht mehr aufrufen, und sie werden aus deiner Video-Bibliothek entfernt.“
Der aktuelle Fall sollte aber noch einmal allen Personen, die digitale Inhalte kaufen, ins Gedächtnis rufen, dass sie die Spiele, Filme, Software und Co. oftmals nicht besitzen, sondern nur eine vorübergehende Lizenz erwerben. Dies ist bei den meisten Anbietern gängige Praxis.
In der „Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für Software-Anwendung von PlayStation“ steht etwa: „Die Software wird Ihnen unter Lizenz zur Verfügung gestellt, nicht verkauft.“ Nutzerinnen und Nutzer erhalten demnach „eine begrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare und persönliche Lizenz zum Spielen und Benutzen dieser Software für Ihre privaten, nicht kommerziellen Zwecke auf dem System oder Gerät, für das sie entwickelt wurde“. Der Zugriff kann beispielsweise auch eingeschränkt werden, wenn gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird.
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Publish date : 2026-07-01 19:30:00
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